Fischereischein

Die Fischereischeinprüfung

Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag.
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben.
Konfuzius, *551 v. Chr. †479 v. Chr., Chinesicher Philosoph

Wieso? Weshalb? Warum?

Seit dem 22. Februar 1983 ist die Fischereischeinprüfung in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt. Jeder Angler, der in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat, muss die Fischereischeinprüfung ablegen. Der Minister für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Schleswig-Holstein hat den Landessportfischerverband mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt.

Viele ehrenamtliche Sportsfreunde der Kreisverbände und Vereine sind nun Jahr für Jahr als Lehr- und Prüfbefähigte für die Angler die, die Fischereischeinprüfung ablegen wollen, tätig.

Die vom Landessportfischerverband festgelegte Ausbildungs- und Prüfungsordnung gibt den Weg vor, damit diese Prüfung gesetzlich ablaufen kann. In den Lehrgängen die mindestens vierundzwanzig Unterrichtsstunden a 45 Minuten umfassen sollen und in der abschließenden Prüfung werden folgende Themen behandelt.

Allgemeine Fischkunde

Aufbau des Fischkörpers, seiner Organe, Bedeutung des Alters und Geschlechtsbestimmung, Sinnesorgane der Fische und ihre praktische Nutzanwendung.

Spezielle Fischkunde

Unterscheidung der einheimischen Fischarten und den in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.

Gewässerkunde

Das Wasser als Lebenselement der Fische: Unterschiedliche Zusammenstellung, Fruchtbarkeit und Strömung des Wassers, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse. Unterscheidung und Bedeutung der Wasserpflanzen, der Tierwelt im und am Wasser. Die verschiedenen Gewässertypen für die einzelnen Fischarten. Fischhege und Gewässerpflege: Besatzmaßnahmen, Fangstatistiken (ihre außerordentliche Bedeutung), Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Abwasserverunreinigungen, Behandlung der Fische nach dem Fang, Laich- und Schongebiete, Fangregelungen.

Natur- und Umweltschutz

Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der Kreatur Fisch, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparung unnötiger Schmerzen und Leiden. Hierzu gehören die Lebensansprüche der Fische und anderer zum Lebensraum Gewässer gehörender Tiere und deren natürliche Lebensgewohnheiten, das Erkennen möglicher Störungen, die Ausübung des waidgerechten Fischfanges, die Möglichkeiten zur Förderung eines artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden Tiere, Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Erhaltung und Wiederherstellung von Biotopen.

Gerätekunde

Grundsätzliche Kenntnisse über das Angeln: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtige waidgerechte Zusammenstellung des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern, Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.

Gesetzeskunde und Tierschutz

Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes und Art, der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein), Vorschriften bei der Ausübung des Fischereirechtes (Staatlicher Fischereischein, gesetzliche und vereinsbedingte Schonzeiten, Schongebiete und Mindestmaße, Uferbetretungsrecht, Tages- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, der BiFO und KüFO des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.

Notwendigkeit der Ausbildung und Prüfung

Wer den Fischfang ausüben will, hat nicht allein seine Rechte wahrzunehmen, er muss zugleich seine Verpflichtung in vollem Umfang erfüllen. Er hat in allen seinen Handlungen die Grundsätze der Fischgerechtigkeit zu wahren und den Bestimmungen des Fischereigesetzes, KüFO und BiFO, sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Fischereischein vom  22.02.1993 zu genügen.

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